Die Untere Jagdbehörde des Kreises Unna ist grundsätzlich für alle jagdlichen Angelegenheiten im Kreisgebiet zuständig, wenn die Vorschriften nicht ausnahmsweise - wie z.B. für die Falknerprüfung - die Obere (Landesamt für Ernährungswirtschaft und Jagd NRW, Düsseldorf) oder Oberste Jagdbehörde (Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW) ermächtigen.
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Im Falle des Ausbruchs von Tierseuchen ist schnellstmögliches Handeln erforderlich, um wirtschaftlichen Schaden von den heimischen Tierhaltungen, aber auch der Lebensmittelindustrie, abzuwenden. Daher ist ein gut funktionierendes Krisenmanagement unerlässlich. Dieses umfasst das Aufstellen von Krisenplänen, deren Abstimmung mit den beteiligten Behörden, Organisationen und Wirtschaftskreisen. Die aufgestellten Standards müssen laufend aktualisiert und regelmäßig auf ihre Funktionsfähigkeit hin geprüft werden.
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