Nach einem erfolgreichen Gespräch mit Roland Schäfer, dem Bürgermeister von Bergkamen, haben wir die Erlaubnis am 20. April erhalten, dass wir den Schießstandbetrieb (jagdlichen Schießstand und Raumschießanlage/Schießkino) – unter Einhaltung von Abstands- & Hygienevorschriften – seit dem 20. April 2020 wieder öffnen dürfen!
Diese Sonderregel gilt aktuell für aktive Jäger und beschränkt sich auf das An-, Kontroll – & Übungsschießen!!!
Sportschützen dürfen seit dem 11. Mai auch wieder aktiv dabei sein!!!
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Jäger bekommen Post von der Polizei
Die Kreispolizeibehörde Unna fordert zurzeit die Jäger, von denen sie keinen Hinweis auf einen gültigen Jagdschein hat, zu einem entsprechenden Nachweis auf.
Für Waffenrecht ist die Polizei zuständig, für den Jagdschein die Untere Jagdbehörde. Beide unterstehen dem Landrat, tragen also auch einen ähnlichen Briefkopf.
Zum legalen Waffenbesitz gehört der Nachweis eines Bedürfnisses. Für die Jäger ist das der gültige Jagdschein, ohne den sie (z.B. bei nicht rechtzeitiger Verlängerung) auch keine Munition besitzen dürfen.
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